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Eine Lebenslüge der deutschen Strafjustiz - vom EuGH aufgedeckt und an den Pranger gestellt


Der EuGH deckt die Lebenslüge der deutschen Strafjustiz auf und stellt sie an den Pranger

Endlich ist die inzestuöse Lebenswirklichkeit des deutschen Justizsystems – die Überlappung von Staatsanwaltschaft und Richterschaft – endgültig und rechtskräftig aufgezeigt und bestraft worden. Die Strafrichter wurden selbst zum Opfer der Strafe.

Nachdem sogar das Bundesverfassungsgericht mit scheinheiligen Argumenten „keine Bedenken“ gegen die gegenseitige Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften hegte, erklärte der EuGH nun, dass man es ausdrücken kann wie man will. Dennoch: Justiz und Staatsanwaltschaft sind zu trennende Organe, und wenn man das – in Deutschland genauso wie in den Volksrepubliken Kongo und der Abspaltrepublik Weißrussland (also echte Demokratien, wie unser Ex-Kanzler Schröder gerne sagt) – nicht tut, dann hat man halt beim Europäischen Haftbefehl nichts verloren.

So geht das, ist eigentlich ganz einfach.

Außer man hat die Gehirnwäsche durchlaufen, die ein deutscher Strafrichter hinter sich hat. Dann sieht man es nicht mehr, wie ein Kohlearbeiter durch die verdreckte Brille quasi erblindet.

Ihren organisatorischen Lebenslügen, sagt Carsten Löbbert von der Neuen Richtervereinigung, sollte sich die deutsche Justiz stellen. Aber so weit wird es nicht kommen Organisatorische Lebenslügen funktionierten 1933-1945 und wieder ab dem 8. Mai 1945 bis heute.

Es bleibt vieles zu tun – zum Beispiel den inzestuösen Schwesternverhältnis zwischen Staatsanwälten und Amtsrichtern am Strafgericht in Bayern und Baden-Württemberg abzuschaffen. Da ist man einige Monate, Staatsanwalt, dann wieder Strafrichter, dann wieder Staatsanwalt und so weiter. Und so sind bayerische Strafrichter bekannt als die härtesten Deutschlands, ihre Urteile leider auch als die am häufigsten an der Revision beim BGH zerschellenden. Weil Richter nicht überprüfen wollen, ob das was der Staatsanwalt sagt und schreibt, bewiesen oder beweisbar ist, und wenn ja, ob dann auch eine Straftat rauskommt. Klar, gestern habe ich dem Ober-Staatsanwalt noch weisungsgebunden gehorcht, morgen soll ich überprüfen, was er sagt, aber wehe mir, denn ich 2 Monaten könnte ich schon wieder sein Untergebener sein. Und da kommen so klassische aussichtslose Anklagen heraus, bei denen man als Rechtsanwalt nicht mehr höflich argumentieren kann. Es bleibt einem nur zu bitten „Selbst erhöhtes Gericht, könnten Sie bitte mal ins Gesetz schauen, da steht genau das Gegenteil...“.

Oder zu warten, bis der EuGH dem Gericht sagt, was Sache ist.

Sonst stinken die Lebenslügen irgendwann über Landesgrenzen hinaus.

(zu : EUGH C-508/18, EuGH C-82/19, EuGH C-509/18, Entscheidungen vom 27.5.2019)

Der Autor war 19 Jahre lang als Rechtsanwalt tätig und ist promovierter Jurist.

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