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Bayerischer VerwGH : "ein bischen Willkür darf es schon sein"

In einer denkwürdigen Entscheidung haben die Richter des 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die Schließung von Einzelhandelsläden über 800 qm dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und damit verfassungswidrig ist.


Zugleich gaben Sie dem Antrag des klagenden Einzelhändlers nicht statt, weil es nur eine so kurze Zeit bis zum 3.5.2020 sei und eine "Pandemienotlage" bestehe.


Klingt einleuchtend.


Außer, dass es ein Kniefall vor der Regierung ist, und der eigentliche Staats-Souverän - das Volk - damit einen Tritt in den Mund bekommt:


Richter sind dazu berufen, Recht zu prüfen.


Sie hätten die Regierenden auffordern müssen, das Gesetz richtig zustellen.

Sie hätten auf der Seite des Volks stehen müssen.

Weil sie entschieden hatten, dass die Regierung das verfassungsmäßige Rechts eines Individuums - des klagenden Einzelhändlers - derzeit mit Füßen tritt.


Tun sie es nicht, haben sie das Recht verwirkt, sich unabhängige Richter zu nennen.

Henker vielleicht, ganz sicher billige und willfährige Untertanen einer in ihren eigenen Worten willkürlichen Regierung - gegen Art. 3 I GG verstoßende Gesetze nennt man Willkürgesetze. Heuchler, zu feige zu ihren eigenen Worten zu stehen und Rückgrat zu zeigen.


Du hast ja Recht, das ist ganz falsch, aber es ist ja nur ganz kurz und die Regierung will es so.


Diese Feigheit der Richterschaft endete also nicht am 8. Mai 1945.


Denn feige Richter gibt es in Deutschland immer wieder.

Zumindest darauf kann man sich im Gericht verlassen.


RIP, BayVerwGH. Du wirst nicht vermisst werden.



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