Der deutsche Justiz-Samba : 74 Jahre vorwärts, 80 Jahre zurück, und cha cha cha...
https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-zeugen-festnahme-vorwuerfe-gegen-bamberger-justiz,RIagciz
Das bayerische Strafjustiz-Plebiszit, fast einzigrtiges Produkt aus der Inzestverbindung* Staatsanwaltschaft und Richterschaft, teilt mit :
Zeuge, wenn Du nicht das gesehen hast, was wir wollen, daß Du gesehen hast und Zeuge, wenn wir glauben, daß Du mehr gesehen hast, als Du gesehen hast,
dann gibt es an heute kein Entrinnen mehr:
Seit dem 13. Februar wird jetzt weg geschlossen :
Du sollst solange in Haft bleiben, bis Du uns gefällig bist.
Wo kommen wir dahin, wenn Zeugen bezeugen, was sie gesehen haben. Sie haben gesehen, was wir wollen, daß Sie gesehen haben. Für nichts anderes ist im Gerichtsaal Platz.
Es soll verstanden werden- das Volk ist für die Justiz da, nicht die Justiz für das Volk.
Der Samba der Deutschen Rechtsgeschichte - 70 Jahre vorwärts, 80 Jahre zurück und cha cha cha.
Die deutsche Strafjustiz : Unfähig zum Gesetz lesen, aber Härte zeigen, das können sie, und dann im Hinterzimmer Urteile ausmachen (oder wenn es dann mal sogar dem Sitzungsstaatsanwalt zu peinlich ist, Stunden vor der Verhandlung einstellen).
Die Mutter des festgenommenen Kochs soll sich nicht anstellen, bei der Justiz kann auf Einzelschicksale keine Rücksicht genommen werden. Man muss auch die Seite des Ober-Staatsanwalts sehen: da muss man schon seit 1945 auf die Todesstrafe verzichten, und dann sagen Zeugen noch das, was sie gesehen haben, irgendwann versteht man seinen Generalfrust. Wofür bin ich Oberstaatsanwalt, wenn ich keine Zeugen meinem Wunschdenken gefügig machen kann ?
Der Ratschlag : Um zu verhindern, daß man einen Anwalt zur Zeugenaussage mitnehmen muss, am besten wegschauen. Und wenn die Polizei dann doch Personalien aufnehmen will, einfach den Satz vorsagen "Ich nix verstehen". Und dann schnell weglaufen. Denn die Justiz versteht keine Wahrheit, oops, Verzeihung, keinen Spaß natürlich.
* Inzest ist die verbotene Liebe zwischen Verwandten, in Bayern und Baden-Württemberg genauso wie in den Demokratischen Volksrepubliken Kongo und Nord-Korea gibt es keine beamtenrechtliche Trennung Staatsanwalt und Richter. Man ist monatelang das eine, dann das andere. In anderen Ländern, selbst in der VR China (seit 2003) ist das undenkbar, denn dem Gericht wird eine Prüfrolle gegenüber der Staatsanwaltschaft zugewiesen. In Bayern braucht man das nicht, Richter sind Übermenschen und daran ändert sich nichts, ob sie gerade Staatsanwälte oder Richter sind. Wer überprüft sich schon selbst...
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