Sind bayerische Polizisten Vorbilder oder Super-Spreader ?
Aus gegebenem Anlass musste ich an die bayerische Staats-Regierung eine Frage senden im Rahmen eines öffentlichen Briefs.
Es kommt mir komisch vor, daß Bedienungen Masken tragen müssen, bei den Gästen, die freiwillig einen Biergarten betreten, hingegen Verkehrs-Polizisten diejenigen, die sie zwangsweise anhalten, mit Mundgeruch und Corona-Viren überschütten dürfen.
Wird es je eine Antwort geben oder sind wir Bürger zu unwürdig und unmündig dafür ?
"Herrn Staatsminister des Inneren Joachim Herrmann Herr Staatssekretär Gerhard Eck Herr Ministerialdirektor Karl Michael Scheufele Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Odeonsplatz 3
80539 München
Öffentlicher Brief
München, 22. 5. 2020
Sehr geehrter Herr Innenminister,
sehr geehrter Herr Staatssekretär,
sehr geehrter Herr Ministerialdirektor,
ich wende mich mit einer Frage an Sie, die mich aus gegebenen, doppelten und auch dem Zeitgeschehen entsprechenden Gründen brennend interessiert:
Ist es neuerdings Aufgabe der Verkehrspolizei in Bayern, die Herdenimmunisierung der bayerischen Bevölkerung zu beschleunigen ?
Ich ging bislang davon aus, die Polizei sei mit der Aufgabe befasst, die Maßnahmen zur Ausbreitung von Covid-19 (A und B) gem. §§ 1, 17 18 IfSG i.V.M. den bayerischen Allgemeinver-fügungen dazu seit März 2020 einzudämmen. Immerhin wird von der bayerischen Staatsregierung erklärt, per 19.5.2020 seien alleine in Bayern 2.339 von den 45.776 Infektionen tödlich verlaufen, also 5,1 %.
Ich wurde wegen eines bestimmten, ungewöhnlichen Schilds an meinem Mercedes sowohl am Donnerstag, den 14.5.2020 an der Ortseinfahrt Starnberg als auch am 18.5.2020 in München Mitte von Polizeistreifen aus Starnberg resp. München angehalten. Bei beiden Anhaltungen waren zunächst 2 Polizisten anwesend, alle 4 trugen weder Masken, noch Handschuhe, sie hielten keinen Mindestabstand von 150 cm. Sie desinfizierten am Ende vor Rückgabe weder meine KFZ-Papiere, Führerschein noch Personalausweis. Die Polizisten in Starnberg legten nur Masken nachträglich an.
Ich fotografierte in beiden Fällen zum Beweis die Polizisten ohne Maske. In Starnberg wurde daraufhin mein Handy von den Beamten Atzinger-Koenig, und Winske der Bayerischen Bereitschaftspolizei herausgefordert, und anschließend gegen meinen Willen konfisziert, angeblich weil ich damit auch hätte Tonaufnahmen machen können; mir wurde ferner das Recht verweigert, einen Anwalt anzurufen, da „ein Anwalt keinen Anwalt brauche“.
Von den beiden Münchner Polizisten - die Dame weigerte sich geschickt, ihren Ausweis sichtbar zu machen, indem sie ihn erst direkt in das Blaulicht hielt, und Herrn Oehmke, Vorname und Dienstgrad unbekannt - lege ich Photos bei. Herrn Oehmke´s Augen sind überstrichen, bei der Polizistin ist das Gesicht überwiegend durch ihre eigene Hand und Taschenlampe verdeckt.
Ich frage deshalb, weil ich davon ausgehe, dass ein Verkehrspolizist pro 8-Stunden Schicht etwa 16 Fahrzeuge anhält und mit allen Kollegen der Wache ohne Schutz kommuniziert. Damit wäre er oder sie in der Lage, mindestens 16, wahrscheinlich aber eher 25 – 45 Personen alleine im Verkehr pro Tag zu infizieren, also alle 1-2 Tage mit hinreichender Sicherheit einen Bürger in Todesgefahr zu bringen, wenn man Ihrer Statistik Glauben schenkt. Das machte Ihre Verkehrs-Polizisten zu „Super-Spreadern“.
Gleichzeitig kann zugunsten dieser Praxis gesagt werden, dass bei 33.500 Waffenträgern der Polizei, und ich schätze davon etwa jeder Vierte im Verkehrsdienst, bei einer Ansteckungsquote von 30% mit Sicherheit täglich bis zu 50.000 Personen neu infiziert werden könnten, womit schon in 7 Monaten Bayern die zur Herdenimmunisierung nötige 60% Schwelle erreichen würde. Damit wäre Bayern alleine durch die Verkehrspolizisten noch 2020 corona-frei, was eine bemerkenswerte Leistung der Staats-Regierung wäre.
Ich danke Ihnen herzlich für eine baldige Antwort,
bleiben Sie gesund oder stecken Sie sich bald an, je nachdem was zur Zeit Ziel Ihrer Maßnahmen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ergebener
Dr. jur. Rudolf King Rechtsanwalt
Anlage : Photos der beiden Polizisten in München, Aufnahme am 18.5.2020, 23:07 Uhr
Kopie per Email an - Münchner Merkur und TZ - Süddeutsche Zeitung
- Abendzeitung- Bayerischer Rundfunk- Presseverteiler
Hinweis nach §§ 33, 22,23 KUrhG : Die Übersendung und Darstellung der die beiden Münchner Polizisten zeigenden Photos erfolgt unter dem Privileg des § 23 I Nr.1, II KUrhG.Die Bilder zeigen eine polizeiliche Praxis, die dem Bereich der aktuellen Zeitgeschichte zuzurechnen unter dem noch aktuellen Thema „CoVid-19 und Herdenimmunisierung“ ist.Es wurde vor Übersendung eine Abwägung vorgenommen zwischen dem Recht des Polizisten am eigenen Bild einerseits und dem Recht der Presse andererseits, aktuelle Themen zeitnah zu beachten und darüber zu berichten. Da nicht auszuschließen ist, daß die Polizisten eine Ordnungswidrigkeit begehen oder eine Straftat (§§ 224 I Nr. 5, II, 13 StGB iVM § 17 InfSG iVm der jeweiligen der beiden zum Tatzeitpunkt jeweils geltenden, darauf basierenden Allgemeinverfügung vom 7.5.2020) und der Allgemeinheit sowohl aufgegeben ist, Mindestabstand von 150 cm zu halten sowie bei sozialen Kontakten Masken zu tragen, ferner eine Demonstration gegen diese Maßnahmen aus Sicherheitsgründen nur unter extremen Einschränkungen erlaubt wird, und von der Polizei ansonsten unterbunden wird, dieselben Schutz-Maßnahmen aber möglicherweise nicht von den abgebildeten Polizisten befolgt werden oder werden müssen, überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung durch die Presse. Diese Abwägung gem. § 23 II KUrhG erfolgte in gemeinsamer, end to end verschlüsselter online Video-Konferenz am 19.5.2020 zwischen 18:45 und 19:12 Uhr:
Unter Beachtung der dort dargelegten Maßgaben in BverfG 1 BvR 2501/13, BverwG 6 C 7.98, 6 C 12.11, BverwGE 109, 203ff erfolgt die Übersendung der Photos in Anlagenkovolut I, um den Medien Möglichkeit zur Berichterstattung über Ereignisse des Tagesgeschehens zu geben.
Nachtrag vom 3.7.2020
https://www.drking.tv/post/antwort-des-bayerischen-innenministers-herrmann